Bemessung nach DIN 1986-100
Die hydraulische Berechnung von Regenwasserleitungen erfolgt auf Basis der maßgebenden Regenspende und der Abflussbeiwerte versiegelter Flächen. Für Industrieareale wird ein Abflussbeiwert von 0,9 bis 1,0 angesetzt. Die Drosselabflüsse werden gemäß der örtlichen Entwässerungssatzung auf maximal 10 l/(s·ha) begrenzt.
Reduzierung des Überflutungsrisikos um 85 % bei 30-jährigen Regenereignissen.Rückstausicherung nach DIN 1986-3
Für Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene ist der Einbau von Hebeanlagen mit Notstromversorgung vorgeschrieben. Die Förderleistung wird auf das doppelte des Spitzenabflusses ausgelegt. Rückstauklappen dienen als sekundäre Sicherungsebene.
Vermeidung von 95 % der Überflutungsschäden in Tiefgaragen und Kellergeschossen.Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30
Grundleitungen sind in öffentlichen Gebäuden alle 20 Jahre, in Wohngebäuden alle 30 Jahre einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Die Wasserdruckprüfung mit 0,5 bar Prüfdruck ist für alle Leitungsdurchmesser ab DN 100 anwendbar. Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.
Nachweis der Dichtheit für 99 % der geprüften Leitungen bei fachgerechter Ausführung.Drosselabflüsse und Rückhaltevolumen
Die Bemessung von Regenrückhaltebecken erfolgt nach dem Arbeitsblatt DWA-A 117. Das erforderliche Rückhaltevolumen wird für ein 5-jähriges Regenereignis mit einer Dauer von 15 Minuten berechnet. Der Drosselabfluss darf 5 l/(s·ha) nicht überschreiten.
Reduzierung der Abflussspitze um 70 % im Vergleich zum unbemessenen Zustand.Materialauswahl und Korrosionsschutz
Für erdverlegte Leitungen werden PVC-U oder PP mit einer Ringsteifigkeit von mindestens SN 8 verwendet. Bei aggressiven Böden ist eine zusätzliche Umhüllung aus PE-Folie vorzusehen. Die Mindestüberdeckung beträgt 1,0 m unter Verkehrsflächen.
Erhöhung der Nutzungsdauer auf mindestens 50 Jahre bei korrosiver Belastung.Notüberläufe und Entlastungsbauwerke
Für Regenrückhaltebecken sind Notüberläufe mit einer Kapazität von mindestens 200 l/(s·ha) vorzusehen. Die Überlaufschwelle wird auf 0,5 m unter der Geländeoberkante festgelegt. Die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer erfolgt über eine beruhigte Auslaufzone.
Gewährleistung der Betriebssicherheit bei Extremregen bis zu einem 100-jährlichen Ereignis.