Technische Bearbeitung nach DIN 1986

1. Bestandsaufnahme

Erfassung der versiegelten Flächen, Anschlussverhältnisse und vorhandenen Leitungsnetze auf dem Werksgelände. Grundlage für die hydraulische Berechnung.

2. Bemessung

Ermittlung der Regenwasserabflüsse nach DIN 1986-100 mit standortspezifischen Regenspenden und Abflussbeiwerten für Industrieflächen.

3. Nachweisführung

Hydraulischer Nachweis der Nennweiten, Gefälle und Drosselabflüsse. Prüfung der Rückstauebene gemäß DIN 1986-3 für Tiefgaragen und Keller.

4. Dichtheitsprüfung

Planung der Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 für Grundleitungen. Festlegung der Prüfverfahren und Dokumentationsvorgaben.

5. Genehmigungsplanung

Erstellung der Entwässerungsanträge mit Lageplänen, Berechnungen und Nachweisen für die zuständige Wasserbehörde.

6. Bauüberwachung

Kontrolle der Leitungsverlegung, Dichtheitsprüfung vor Ort und Abnahme der Anlage nach DIN 1986-30 und 1986-100.

Erläuterungen und Definitionen

Die nachfolgenden Punkte konkretisieren die normativen Grundlagen und schließen Auslegungsspielräume für die Entwässerungsplanung nach DIN 1986 aus.

§ 1

Geltungsbereich der DIN 1986-100

Die Norm gilt für die Bemessung von Regenwasserleitungen innerhalb von Grundstücken. Für Industrieareale mit versiegelten Flächen > 1 ha sind zusätzlich die Vorgaben der DWA-A 118 zu berücksichtigen. Die Abflussbeiwerte nach Tabelle 4 der DIN 1986-100 sind für befestigte Flächen mit C = 0,9 anzusetzen, sofern keine abweichende Versickerung nachgewiesen wird.

§ 2

Rückstauebene und Schutzmaßnahmen

Die Rückstauebene wird gemäß DIN 1986-3 auf Höhe der Straßenoberkante festgelegt. Entwässerungsgegenstände unterhalb dieser Ebene müssen durch Hebeanlagen oder Rückstauklappen gesichert werden. Für Tiefgaragen ist die doppelte Absicherung – Hebeanlage mit Notstrom und mechanische Rückstauklappe – als Stand der Technik definiert.

§ 3

Dichtheitsprüfung von Grundleitungen

Nach DIN 1986-30 sind Grundleitungen vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Für gewerblich genutzte Gebäude beträgt das Prüfintervall 20 Jahre, für Wohngebäude 30 Jahre. Die Wasserdruckprüfung ist bei Nennweiten DN 100 bis DN 300 mit einem Prüfdruck von 0,5 bar über 30 Minuten durchzuführen. Luftdruckprüfungen sind nur bis DN 200 zulässig.

§ 4

Drosselabfluss und Rückhaltevolumen

Der zulässige Drosselabfluss aus einem Grundstück wird von der Kommune festgelegt. Liegt keine Festsetzung vor, gilt nach DIN 1986-100 ein Richtwert von 10 l/(s·ha) als Obergrenze. Das erforderliche Rückhaltevolumen ist für ein 5-jähriges Regenereignis mit einer Dauer von 15 Minuten zu berechnen. Bei Überschreitung der Drosselabflüsse sind Retentionszisternen oder oberirdische Rückhalteflächen vorzusehen.

§ 5

Materialanforderungen an Grundleitungen

Rohre und Formstücke müssen der DIN EN 1401-1 entsprechen. Für Bereiche mit hoher chemischer Belastung (Industrieabwässer) sind PP- oder PE-HD-Rohre nach DIN EN 1852-1 zu verwenden. Die Mindestwanddicke beträgt bei DN 150 mindestens 3,2 mm. Alle Verbindungen sind dicht und zugfest auszuführen; Steckmuffen mit Dichtring sind nur bis DN 200 zulässig.

§ 6

Dokumentation und Nachweisführung

Jede Entwässerungsanlage ist mit einem Bestandsplan zu dokumentieren, der alle Leitungsverläufe, Nennweiten, Gefälle und Schachtstandorte enthält. Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfungen sind in einem Prüfprotokoll festzuhalten und mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Bei Änderungen an der Anlage ist eine aktualisierte Berechnung nach DIN 1986-100 erforderlich.

Praktische Anwendung

Rückmeldungen zur Entwässerungsplanung

5

„Die hydraulische Berechnung nach DIN 1986-100 für unser 8 ha großes Werksgelände wurde präzise umgesetzt. Die Drosselabflüsse und das Rückhaltevolumen sind exakt auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt. Die Dokumentation der Nachweise war für die Bauaufsicht sofort verwertbar.“

Elisabeth Freund B.Eng.

Projektleitung Infrastruktur, Chemiepark Nord

4

„Die Planung der Rückstausicherung für die Tiefgarage eines Logistikzentrums erfolgte nach DIN 1986-3. Die Auswahl der Hebeanlage mit Notstromversorgung und die Einbindung in die Gebäudeautomation wurden fachgerecht dimensioniert. Seit Inbetriebnahme keine Störungen.“

Frau Gaby Karl

Technische Gebäudeausrüstung, Spedition Müller & Co.

5

„Die Dichtheitsprüfung der Grundleitungen nach DIN 1986-30 wurde termingerecht durchgeführt. Die Prüfprotokolle mit Wasserdruck- und Luftdruckverfahren waren vollständig und entsprachen den Anforderungen der unteren Wasserbehörde. Sehr zuverlässige Abwicklung.“

Dipl.-Ing. Markus Weber

Bauleitung, Stadtwerke Regensburg

4

„Die Bemessung der Regenwasserleitungen für ein Industrieareal mit hohem Versiegelungsgrad wurde nach den aktuellen Abflussbeiwerten der DIN 1986-100 berechnet. Die Abstimmung der Drosselabflüsse mit dem örtlichen Kanalnetzbetreiber verlief reibungslos.“

Dr. rer. nat. Anke Sommer

Umweltmanagement, Gewerbepark Süd GmbH

5

„Die Überprüfung der Bestandsleitungen auf Dichtheit nach DIN 1986-30 ergab klare Handlungsempfehlungen. Die Sanierungsvorschläge waren technisch fundiert und wirtschaftlich darstellbar. Die Prüfintervalle wurden korrekt in den Wartungsplan übernommen.“

Bauing. Thomas Richter

Liegenschaftsverwaltung, Kreisverwaltung Ostalb

Technische Kenngrößen der Entwässerungsplanung

Bemessungswerte und Nachweisverfahren nach DIN 1986 für hydrotechnische Infrastrukturprojekte

Abflussbeiwert C nach DIN 1986-100

Für versiegelte Industrieflächen wird ein Abflussbeiwert von C = 0,9 angesetzt. Bei Gründächern mit einer Substratschicht von mindestens 10 cm reduziert sich der Wert auf C = 0,3. Die Ermittlung erfolgt flächengewichtet über das gesamte Einzugsgebiet.

Bemessungsgrundlage · Reduzierung des Spitzenabflusses

Regenspende r(D,T) nach KOSTRA-DWD

Die maßgebliche Regenspende für die Bemessung von Regenwasserleitungen wird aus den KOSTRA-DWD-Daten (Koordinierte Starkniederschlagsregionalisierung) abgeleitet. Für ein 5-jähriges Ereignis und eine Dauerstufe von 15 Minuten beträgt r(5,15) = 210 l/(s·ha) in der Region Südwestdeutschland.

Hydraulische Dimensionierung · Jährlichkeitsbezug

Drosselabfluss Qdr nach DIN 1986-100

Der maximal zulässige Drosselabfluss aus dem Grundstück beträgt bei Neubauvorhaben in Mischsystemen Qdr = 15 l/(s·ha). Bei Trennsystemen ist ein Wert von Qdr = 10 l/(s·ha) anzusetzen. Die Drosselorgane sind auf diesen Wert auszulegen und hydraulisch nachzuweisen.

Einleitbeschränkung · Rückhaltevolumen

Rückhaltevolumen Vrück nach DIN 1986-100

Das erforderliche Rückhaltevolumen wird aus der Differenz zwischen dem ungedrosselten und dem gedrosselten Abfluss über die Regendauer berechnet. Für ein 1 ha großes Industriegrundstück ergibt sich bei einem 5-jährlichen Regen ein Volumen von etwa 120 m³. Die Berechnung erfolgt iterativ über das Zeitbeiwertverfahren.

Speicherbemessung · Überflutungsnachweis

Rückstauebene nach DIN 1986-3

Die Rückstauebene wird auf Höhe der Straßenoberkante festgelegt. Alle Entwässerungsgegenstände unterhalb dieser Ebene müssen durch Hebeanlagen oder Rückstauklappen gesichert werden. Für Tiefgaragen ist eine doppelte Sicherung (Hebeanlage + Rückstauklappe) vorgeschrieben.

Schutz vor Überflutung · Planungsvorgabe

Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30

Grundleitungen sind vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Bei öffentlichen Gebäuden beträgt das Prüfintervall 20 Jahre, bei Wohngebäuden 30 Jahre. Die Prüfung erfolgt mittels Wasserdruck- oder Luftdruckverfahren mit einem Prüfdruck von 0,5 bar.

Bestandsdokumentation · Sanierungsbedarf

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